RECHTSANWALTSKANZLEI   RIEDEL


Vertretungsbefugnis


Das früher bestehende Lokalisationsgebot, welches besagte, dass der Rechtsanwalt nur im Bezirk desjenigen Land- oder Amtsgerichts, bei dem er zugelassen war, auftreten durfte, ist weggefallen.

Wie auch bei jedem anderen deutschen Rechtsanwalt können Sie von uns vor allen deutschen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland vertreten werden.

Dies schließt alle Arbeits-, Familien- und Sozialgerichte mit ein.



 

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