Kosten der Rechtsverfolgung
Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem zu Grunde liegenden Gegenstandswert. Für verschiedene Rechtsangelegenheiten existieren ergänzend unterschiedliche Gebührenansätze.
Die Gebühren des Rechtsanwaltes richteten sich für Verfahren, die vor dem 01.07.2004 begonnen wurden, nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Seit dem 01.07.2004 gilt das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Im außergerichtlichen Verfahren können auch von den gesetzlichen Regelungen abweichende Gebühren vereinbart werden, die den speziellen Gegebenheiten des Einzelfalls Rechnung tragen.
Es wird um Verständnis gebeten, dass die komplexen Regelungen zur Rechtsanwaltsvergütung vorliegend nur in einer generellen Übersicht dargestellt werden können.
Selbstverständlich werden wir bei einem Erstgespräch vorher mit Ihnen abklären, welche Gebühren auf Sie zukommen können und in welcher Weise diese gegebenenfalls von einer Rechtsschutzversicherung oder im Wege der Prozesskostenhilfe erstattet werden können.