Erstberatung
Eine Erstberatung ist die in der Regel mündliche Beratung in einer Angelegenheit, bei der Sie sich nur über die Rechtslage informieren können, ohne dass aber weitere Schritte unternommen werden.
Die Erstberatung dient der Klärung offener Rechtsfragen. Es ist anzuraten, sich möglichst früh von einem Anwalt beraten zu lassen, um vermeidbare Fehler oder Fehleinschätzungen zu verhindern.
Die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher liegen bei höchstens € 190,-- zzgl. Auslagen und MwSt. (wobei wir in der Regel je nach Einzelfall eine weit unter diesem Grenzwert liegende Gebühr mit Ihnen vereinbaren werden), für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines Gutachtens € 250,-- zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
Bei der Übertragung des Mandats werden die Kosten der Erstberatung später verrechnet.